Allgemeine Geschäftsbedingungen

von OlKe-Art Fotografie, Oliver Keller

 

 1.Allgemeines, Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

Fotografische Arbeiten, Bildproduktionen, Digitalbearbeitung und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten ebenfalls für künftige Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart wurden. Änderungen bedürfen der Schriftform. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Geschäftsbedingungen des Fotografen Oliver Keller abweichen haben keine Gültigkeit und werden nicht anerkannt. Für den Fall solcher abweichenden Geschäftsbedingungen werden diese auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 2.Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Bezahlung die uneingeschränkten weltweiten Nutzungsrechte des ausgehändigten Bildmaterials. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen und Verlage, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung bei Nennung des Kundennamens als Referenz zu verwenden. Dies gilt auch für die Internetwerbung, insbesondere unter http://www.OlKe-Art.de. Alle Entwürfe und Endprodukte des Fotografen Oliver Keller gelten als persönliche geistige Schöpfung und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung oder Umgestaltung des Bildmaterials des Fotografen Oliver Keller, ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu  1.000,00 Euro pro Bild und Einzelfall zu fordern. Unterbleibt bei einer Veröffentlichung die Benennung des Fotografen im Sinne von Nr. 6 Abs. 2, so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro pro Bild und Einzelfall zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensansprüche bleibt hiervon unberührt.

 3. Aufträge

Der Auftraggeber darf dem Fotografen für die Aufnahmen nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die in jeder Form frei von Rechten Dritter sind. Von Ersatzansprüchen, die aus einer solchen Verletzung des Urheberrechts resultieren, stellt der Auftraggeber den Fotografen frei.

Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Der Fotograf Oliver Keller wählt die Fotos aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens 14 Tage nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als ordnungs- und vertragsgemäß abgenommen.

4. Honorar und Nebenkosten

Das vereinbarte Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist der Fotograf berechtigt ein Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles zu berechnen. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Der Fotograf ist berechtigt 10% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung als Vorkasse in Rechnung zu stellen. Evtl. anfallende Fremdleistungen, die zur Auftragserfüllung erforderlich sind, werden im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers bestellt. Der Fotograf ist berechtigt erforderliche Drittleistungen per Vorauskasse abzurechnen.

Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Photograph bei einer Verlängerung der Aufnahmearbeiten den vereinbarten Stundensatz. Wird bei einem vereinbarten Pauschalhonorar die vereinbarte Zeit der Aufnahmearbeiten wesentlich (mehr als 15%) überschritten, so ist auf der Grundlage des vereinbarten Pauschalhonorars der Mehraufwand entsprechend zu vergüten. Alle Preise des Fotografen Oliver Keller sind Nettopreise, zuzüglich des derzeit gültigen Mehrwertsteuersatzes von 19%.

5. Fälligkeit

Das Honorar ist zahlbar (ohne Abzug) innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei einem Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Zentralbank zzgl. Mehrwerststeuer einzufordern.

6. Schutzrecht und Rechte Dritter

Sofern vom Fotografen nicht anders erklärt und zu gesichert, dass die auf den Aufnahmen gezeigten Personen oder die Inhaber der gezeigten Gegenstände, Gebäude oder Kunstgegenstände eine Einwilligung zur Bildveröffentlichung erteilt haben, hat der Auftraggeber für die Einholung der notwendigen Genehmigung sorge zu tragen. Der Fotograf Oliver Keller übernimmt keine Haftung für die Weiterverwendung von dem Auftraggeber überlassenen Bildmaterials. Dieser hat dafür Sorge zu tragen das damit keine Persönlichkeits-, Urheber oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.

Bei der digitalen Weitergabe von Bildmaterial des Fotografen Oliver Keller muss der Namen des Fotografen mit den Bildern elektronisch verknüpft bleiben. D.h. die angefügten Meta- und Infodaten dürfen nicht bearbeitet oder gelöscht werden. Bei einer Weiterverarbeitung der Bilddaten in einer Bildmontage müssen diese Daten ebenfalls angehängt bleiben. Es ist vom Auftraggeber zu gewährleisten das der Fotograf Oliver Keller jederzeit als Urheber der Bilder zu erkenne ist.

7. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

8. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.